Information Corona Schutzmaßnahme

Die Notbremse tritt nach Aussage des Bundesrates  am Freitag, 23. April 2021 in Kraft. Praktisch gilt das Gesetz ab Samstag, 24. April 2021. Die Notbremse gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern, an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Daher bitten wir unsere  Kunden bei ihren nächsten Verwöhnzeit-Termin einen aktuellen Negativ Test, nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Vielen Dank.

Mit Zuversicht , dass wir alle gesund bleiben freue ich mich auf Ihren Besuch.